Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Pflegekind - Beitrag zur Pflegeversicherung

    Hallo liebes Expertenteam,


    eine Mitarbeiterin hatte ein Pflegekind aufgenommen, später wurde die Pflegschaft abgegeben.

    Bleibt die Elterneigenschaft trotzdem bestehen?

    Für Abschläge zählt das Kind ja nicht mehr mit.


    Danke und viele Grüße!

  • 02
    RE: Pflegekind - Beitrag zur Pflegeversicherung

    Hallo Frau Ostermeier,
     
    während eine einmal begründete Elterneigenschaft Mitglieder dauerhaft vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausnimmt, kann die Elterneigenschaft im Sinne der Regelungen zu den Beitragsabschlägen wieder entfallen.
     
    Dies ist insbesondere in den Fällen, in denen die Elterneigenschaft wegen der Unterbringung des Kindes bei Pflegeeltern endet. Der Wegfall der Elterneigenschaft im Sinne der Beitragsabschläge stellt eine Änderung in den Verhältnissen dar, die für die Feststellung der Beitragspflicht bzw. der Beitragshöhe erheblich sind. Die Mitarbeiterin hat dem Arbeitgeber die Änderung unverzüglich mitzuteilen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Pflegekind - Beitrag zur Pflegeversicherung

    Entschuldigen Sie, dass ich noch einmal nachfrage.


    Aber der Zuschlag für Kinderlose ist trotzdem nicht zu bezahlen?

  • 04
    RE: Pflegekind - Beitrag zur Pflegeversicherung

    Hallo Frau Ostermeier,

    Ihrer Schlussfolgerung stimmen wir zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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