Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben im Juli 2023 bereits die Abfrage an unsere MA getätigt und uns die Kinder mit Nachweisen auflisten lassen.
Nun erhalte ich eine Rückmeldung des BzfSt, die um ein Kind höher ist, als die Angabe, die uns unser MA gemacht hatte.
Die Auskunft des MA war:
er lebte bereits mit seiner Frau vor der Scheidung getrennt. In dieser Trennungszeit wurde ein Kind geboren, das aber leiblich von einem anderen Mann stammte. Trotzdem wurde unser MA, weil noch verheiratet, als Vater eingetragen.
Zu diesem Kind hat er bei uns keine Angaben gemacht, weil dieses Kind nie bei ihm gelebt hatte und das Sorgerecht auch abgegeben wurde.
Über das Bundeszentralamt für Steuern wurde uns aber genau dieses Kind zurückgemeldet. Auch hat er, bei 3 Kindern (dieses incl, alle unter 25 Jahre.) 1,5 Kinderfreibeträge.
Darf ich nun für dieses Kind Pflegeabschläge berechnen? Wenn ja, dann muss ich, weil eine Historienabfrage die Rückmeldung ab 07/23 ergeben hat, Rückrechnungen durchführen.
Danke für Ihre Expertise.