Sehr geehrte Damen und Herren,
bei den Pfändungsunterlagen war es uns in der Vergangenheit immer sehr wichtig, dass wir die Unterlagen immer im Original aufbewahrt haben (warum können wir nicht mehr nachvollziehen). Da wir nun auf digitale Personalakte umstellen möchte ich nachfragen, ob es einen sachlichen Grund gibt die Unterlagen im Original aufzubewahren oder ob es ausreichend ist die Unterlagen ausschließlich digital aufzubewahren.
Vielen Dank.