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  • 01
    Pfändungsunterlagen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bei den Pfändungsunterlagen war es uns in der Vergangenheit immer sehr wichtig, dass wir die Unterlagen immer im Original aufbewahrt haben (warum können wir nicht mehr nachvollziehen). Da wir nun auf digitale Personalakte umstellen möchte ich nachfragen, ob es einen sachlichen Grund gibt die Unterlagen im Original aufzubewahren oder ob es ausreichend ist die Unterlagen ausschließlich digital aufzubewahren.

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Pfändungsunterlagen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Eine gesetzliche Verpflichtung dafür, die Unterlagen im Original aufzubewahren, besteht nicht.


    Empfehlenswert ist allerdings, die Pfändungsunterlagen im Original aufzubewahren, da gegebenenfalls der Nachweis geführt werden muss, ob die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wirksam erfolgt ist. Für diese Nachweisführung können die Originalunterlagen erforderlich sein.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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