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  • 01
    Personengruppenschlüssel, Beitragsgruppenschlüssel, U2

    Hallo zusammen,

    folgende Ausgangssituation liegt vor:

    Praktikant im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung gemäß § 54 a Sozialgesetzbuch III.

    Vergütung in Höhe von brutto 276,00 € monatlich. Während der EQ besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

    Welche Personengruppen- und Beitragsgruppenschlüssel kommen zu Anwendung?

    Besteht U2-Umlagepflicht?


    Mit freundlichen Grüßen

    Personal_2026

  • 02
    RE: Personengruppenschlüssel, Beitragsgruppenschlüssel, U2

    Hallo Personal_2026,
     
    Teilnehmer einer Einstiegsqualifizierung (EQJ) sind in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert und erwerben berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im Rahmen eines Vertragsverhältnisses und gehören demnach in der Sozialversicherung zu den zur Berufsausbildung Beschäftigten im Sinne des § 7 Abs. 2 SGB IV. Somit unterliegen sie - wie von Ihnen korrekt beschrieben - der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht (Beitragsgruppenschlüssel „1111).
     
    Da nach Ihrer Schilderung das monatliche Entgelt nicht mehr als 325,00 € beträgt, findet der Personengruppenschlüssel „121“ Anwendung.
     
    Darüber hinaus ist zu beachten, dass im Rahmen einer „EQJ-Maßnahme“ keine Umlagebeiträge U1 und U2 zu entrichten sind. Dagegen ist die Insolvenzgeldumlage vom Arbeitgeber zu zahlen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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