Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgenden Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter ist aktuell freiwillig Krankenversichert / somit bei uns mit der Beitragsgruppe 9111 geschlüsselt.
Jetzt wird er zum 01.09. Rentner, allerdings als (besonders) langjährige Versicherter. Außerdem soll er ab 01.09. zu seinem Rentnerstatus noch bei uns weiterarbeiten, allerdings mit so wenig Stunden, dass er mit seinem Entgelt unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt. (kein Minijobverhältnis)
Wie wäre unser Mitarbeiter dann zu schlüsseln?
Personengruppenschlüssel 120 und dann als 1111? Oder bleibt die 9111 als Beitragsgruppe?
Vielen Dank im Voraus.