Hallo,
wir haben folgenden Fall. Ein Mitarbeiter war bis zum 07.09.2025 als SV-pflichtiger AN (PGS 101) beschäftigt. Ab 08.09.2025 beginnt er eine Ausbildung und muss dann umgemeldet werden (PGS 102). Unser Programm lässt eine Ummeldung innerhalb eines Monats nicht zu. Müssen wir den Mitarbeiter dann ab 01.09.2025 oder erst ab 01.10.2025 mit den PGS 102 melden?
Vielen Dank.