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  • 01
    Personengruppen und Beitragsgruppenschlüssel Vorstand mit freiwilliger Versicherung

    Guten Tag,

    bislang habe ich zwei unterschiedliche Aussagen zur Abrechnung eines Vorstands erhalten, der freiwillig gesetzlich krankenversichert ist. Eine Meinung ist Personengruppe 101 und Beitragsgruppenschlüssel 9001. Die andere Aussage ist Personengruppe 900 und Beitragsgruppenschlüssel 0000. Zusätzlich wäre die Umlagepflicht- zu klären. Auch hier lese ich vor allem im Bereich der U2 unterschiedliche Auffassungen. Vielleicht noch zum Hintergrund: Der Vorstand besitzt keine Aktienmehrheit, so dass von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis auszugehen ist. RV-Freiheit liegt m.E. nach § 1 Satz 4 SGB VI vor, AV-Freiheit nach § 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III.


    Andere Vorstände, die privat versichert sind, werden mit Personengruppe 900 und Beitragsgruppenschlüssel 0000 abgerechnet, zahlen keine Umlage und dies wurde von der Deutschen Rentenversicherung bei der Betriebsprüfung nicht beanstandet. Wird hier differenziert zwischen privater und freiwillig gesetzlicher Krankenversicherung?


    Wie würden Sie den Fall einschätzen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

  • 02
    RE: Personengruppen und Beitragsgruppenschlüssel Vorstand mit freiwilliger Versicherung

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich sind für alle Arbeitnehmer Beiträge zur Umlage im U2-Verfahren zu zahlen. Ausgenommen davon sind nach den Grundsätzlichen Hinweisen „Ausgleichverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit und für Mutterschaftsleistungen“ Tit. 2.2.2.3 vom 19.11.2019 ausdrücklich nicht die Vorstandsvorsitzenden und Vorstandsmitglieder.
     
    Insoweit sind für diese Personen unabhängig einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung U2-Beiträge zu zahlen.
     
    In der von Ihnen geschilderten Konstellation ist nach unserer Auffassung bei der Beitragsgruppe 9001 die Personengruppe 101 zu verwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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