Wir werden zum 1.8. einen neuen Mitarbeiter bekommen (voll sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis; Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze sowohl für KV als auch RV).
Dieser MA legt uns nun eine Bestätigung seiner privaten Krankenversicherung vor, mit der Information, dass er ein Gewerbe angemeldet hat und dort auch einen Mitarbeiter beschäftigt.
Lt. seinem Steuerberater muss die private KV/PV aufrechterhalten bleiben.
Frage:
Ist eine Schlüsselung als privat (freiwillig) versicherter Mitarbeiter in diesem Entgeltspektrum möglich?
Wie muss der SV Schlüssel in der KV und PV lauten?
An wen müssen dann die RV und AV Beiträge geleistet werden?