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  • 01
    Personalreferentin

    Guten Tag,


    darf der Arbeitgeber eine stufenweise Wiedereingliederung - ohne Angabe von Gründen - ablehnen?


    Vielen Dank & viele Grüße

  • 02
    RE: Personalreferentin

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt für die Eingehung eines Wiedereingliederungsverhältnisses das Prinzip der Freiwilligkeit. Das heißt, der Arbeitgeber kann die Wiedereingliederung auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Etwas anderes gilt bei Schwerbehinderten oder Schwerbehinderten gleichgestellten Arbeitnehmern.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Personalreferentin

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine schwerbehinderte Beschäftigte hat einen vom Arzt ausgestellten Wiedereingliederungsplan mit der vollen Wochenarbeitszeit eingereicht. Welche grundsätzlichen Ablehnungsgründe können in Betracht gezogen werden?


    Im Voraus besten Dank

     

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