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  • 01
    Personalreferentin

    Hallo,

    ist es im Rahmen des passiven Teils der Altersteilzeit möglich, eine befristete kurzfristige Beschäftigung bei einen anderen Arbeitgeber anzunehmen?

  • 02
    RE: Personalreferentin

    Guten Tag,
     
    während der Freistellungsphase im Blockmodell darf grundsätzlich keine Arbeit für denselben Arbeitgeber geleistet werden. Für andere Arbeitgeber ist dies aber möglich.
     
    Für das Vorliegen einer Altersteilzeitbeschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sind neben der Altersteilzeitbeschäftigung ausgeübte Beschäftigungen bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeiten unschädlich. Dabei ist im Rahmen von Altersteilzeitarbeit im Blockmodell unerheblich, ob die Nebenbeschäftigung/-tätigkeit während der Arbeits- oder Freistellungsphase ausgeübt bzw. begonnen wird. Es sind jedoch die Bestimmungen zu Nebentätigkeiten des Altersteilzeitvertrages oder auch der Tarifverträge zu berücksichtigen.
     
    Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate (90 Kalendertage) oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist.
    Eine Beschäftigung ist jedoch nicht kurzfristig, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird. Berufsmäßig wird eine Beschäftigung grundsätzlich dann ausgeübt, wenn sie für die in Betracht kommende Person nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist.
    Während Berufsmäßigkeit beispielsweise neben einer versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung regelmäßig ausgeschlossen werden kann, kann sie sich aber aufgrund des Erwerbsverhaltens des Arbeitnehmers ergeben.
     
    Auch die Passivphase der ATZ ist als Hauptbeschäftigung zu werten, so dass, wenn alle weiteren Voraussetzungen für die kurzfristige Beschäftigung (Zeitgrenzen, Anrechnung vorheriger Beschäftigungszeiten im Rahmen der Kurzfristigkeit) erfüllt sind, die geplante Beschäftigung sozialversicherungsfrei durchgeführt werden kann.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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