Guten Tag,
eine Bewerberin, die hauptberuflich in Luxemburg arbeitet, will bei uns in Deutschland (anderer AG als in Luxemburg) während des Sommers einen Minijob mit ca. 600 € mtl. nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ausüben. Da sie während dieser Zeit wohl luxemburgischem Sozialversicherungsrecht unterworfen bleibt, kann sie keinen Minijob nach dieser Vorschrift ausüben und wir können auch keine pauschalen SV - Beiträge abführen. Können wir als Arbeitgeber in diesem Fall das zu versteuernde Einkommen nach § 40 a Abs. 2 a EStG mit einem Steuersatz von 20 % des Arbeitsentgelts pauschalieren? Kämen in diesem Fall noch pauschale Kirchensteuer und pauschaler Soli hinzu? Wenn ja, wie hoch?