Expertenforum - Pauschalversteuerung Fahrtkosten

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Pauschalversteuerung Fahrtkosten

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Arbeitnehmer von uns fährt einfach 108 km ist auch die kürzeste Strecke. Somit könnten wir als AG einen Fahrtkostenzuschuss (108 km x 0,30 x 15 = 486 Euro gewähren).

    Bemessungsgrundlage für Pauschalversteuerung höchstens den der AN als Werbungskosten geltend machen kann. (20 km x 0,30 + 88 km x 0,38) x 15 = 591,60 Euro.

    Max. 5400 im Jahr Euro.


    Also dürften wir max. 5400 pauschal mit 15 versteuern und die Differenz 432 Euro (486,00 x 12 = 5832,00 -5400) müssten individuell versteuert werden oder?


    Bin ich da richtig?

  • 02
    RE: Pauschalversteuerung Fahrtkosten




    Sehr geehrter Fragesteller,


    im angefragten Beispiel kann zunächst arbeitgeberseits ein Fahrtkostenzuschuss mit Pauschalversteuerung (15 %) maximal in Höhe der "Pendlerpauschale" gewährt werden. Möglich wäre also, bei der Fahrdistanz von 108 km den Fahrtkostenzuschuss für die ersten 20 km mit EUR 0,30 je Kilometer und für die weiteren 88 km mit EUR 0,38 je Kilometer bemessen. Der so berechnete Fahrtkostenzuschuss könnte mit dem Steuersatz von 15 % abgegolten werden (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1b EStG).


    Liegt der vom Arbeitgeber (zusätzlich zum sonst geschuldeten Arbeitslohn) gezahlte Fahrtkostenzuschuss unterhalb des genannten Betrages, ist ebenso die Pauschalversteuerung mit 15 % möglich. Erst bei Überschreiten der Beträge der "Pendlerpauschale" nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG ist der die Pendlerpauschale übersteigende Teil des Fahrtkostenzuschusses individuell zu versteuern.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Pauschalversteuerung Fahrtkosten

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gilt die Grenze von 4500 auch für die Pauschalierung oder nur im Rahmen der Werbungskosten in der ESt?

  • 04
    RE: Pauschalversteuerung Fahrtkosten

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Begrenzung des Werbungskostenabzugs nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG ("Pendlerpauschale") gilt über § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1b EStG gleichzeitig als Begrenzung für die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung von Arbeitgeber-Fahrtkostenzuschüssen (mit 15 %). Beträge/Fahrtkostenzuschüsse oberhalb der Pendlerpauschale müssen also individuell versteuert werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.