Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Arbeitnehmer von uns fährt einfach 108 km ist auch die kürzeste Strecke. Somit könnten wir als AG einen Fahrtkostenzuschuss (108 km x 0,30 x 15 = 486 Euro gewähren).
Bemessungsgrundlage für Pauschalversteuerung höchstens den der AN als Werbungskosten geltend machen kann. (20 km x 0,30 + 88 km x 0,38) x 15 = 591,60 Euro.
Max. 5400 im Jahr Euro.
Also dürften wir max. 5400 pauschal mit 15 versteuern und die Differenz 432 Euro (486,00 x 12 = 5832,00 -5400) müssten individuell versteuert werden oder?
Bin ich da richtig?