Expertenforum - Pauschalversteuerung Fahrtkosten

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  • 01
    Pauschalversteuerung Fahrtkosten

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Arbeitnehmer von uns fährt einfach 108 km ist auch die kürzeste Strecke. Somit könnten wir als AG einen Fahrtkostenzuschuss (108 km x 0,30 x 15 = 486 Euro gewähren).

    Bemessungsgrundlage für Pauschalversteuerung höchstens den der AN als Werbungskosten geltend machen kann. (20 km x 0,30 + 88 km x 0,38) x 15 = 591,60 Euro.

    Max. 5400 im Jahr Euro.


    Also dürften wir max. 5400 pauschal mit 15 versteuern und die Differenz 432 Euro (486,00 x 12 = 5832,00 -5400) müssten individuell versteuert werden oder?


    Bin ich da richtig?

  • 02
    RE: Pauschalversteuerung Fahrtkosten




    Sehr geehrter Fragesteller,


    im angefragten Beispiel kann zunächst arbeitgeberseits ein Fahrtkostenzuschuss mit Pauschalversteuerung (15 %) maximal in Höhe der "Pendlerpauschale" gewährt werden. Möglich wäre also, bei der Fahrdistanz von 108 km den Fahrtkostenzuschuss für die ersten 20 km mit EUR 0,30 je Kilometer und für die weiteren 88 km mit EUR 0,38 je Kilometer bemessen. Der so berechnete Fahrtkostenzuschuss könnte mit dem Steuersatz von 15 % abgegolten werden (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1b EStG).


    Liegt der vom Arbeitgeber (zusätzlich zum sonst geschuldeten Arbeitslohn) gezahlte Fahrtkostenzuschuss unterhalb des genannten Betrages, ist ebenso die Pauschalversteuerung mit 15 % möglich. Erst bei Überschreiten der Beträge der "Pendlerpauschale" nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG ist der die Pendlerpauschale übersteigende Teil des Fahrtkostenzuschusses individuell zu versteuern.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Pauschalversteuerung Fahrtkosten

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gilt die Grenze von 4500 auch für die Pauschalierung oder nur im Rahmen der Werbungskosten in der ESt?

  • 04
    RE: Pauschalversteuerung Fahrtkosten

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Begrenzung des Werbungskostenabzugs nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG ("Pendlerpauschale") gilt über § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1b EStG gleichzeitig als Begrenzung für die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung von Arbeitgeber-Fahrtkostenzuschüssen (mit 15 %). Beträge/Fahrtkostenzuschüsse oberhalb der Pendlerpauschale müssen also individuell versteuert werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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