Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe hier bereits eine sehr hilfreiche Antwort zu steuerfreien Fahrtkostenerstattungen für Auszubildende für den Weg zur Berufsschule erhalten. Dafür vielen Dank!
Nun beschäftigt mich die Frage, wie der Prozess vereinfacht werden kann, ohne dass Belege von den Auszubildenden vorgelegt werden müssen.
Wäre es möglich die fiktiven Kosten für die ÖPNV Fahrkarte für den Weg vom Wohnort zur Berufsschule dem Auszubildenden pauschal versteuert zu erstatten ohne, dass ein Ticketkauf nachgewiesen werden muss?
Die pauschale Lohnsteuer würde dann der Arbeitgeber tragen. Würde die Erstattung durch die pauschale Lohnsteuer beitragsfrei in der Sozialversicherung?
Vorab vielen Dank und viele Grüße!