Guten Tag,
eine Mitarbeiterin, vom 06.10.25 bis 3.2.27 in Elternzeit, vor und nach der Elternzeit mit Lohnsteuerklasse 4 abgerechnet, arbeitet beim selben Arbeitgeber in der Zeit vom 7.4.26 bis 3.2.27 in einem Minijob und danach wieder in Vollzeit. Es ist doch möglich, dass der Arbeitgeber die Pauschalsteuern während des Minijobs mit 2 % übernehmen kann?