Expertenforum

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  • 01
    Pauschalsteuern bei Beschäftigung während Elternzeit?

    Guten Tag,

    eine Mitarbeiterin, vom 06.10.25 bis 3.2.27 in Elternzeit, vor und nach der Elternzeit mit Lohnsteuerklasse 4 abgerechnet, arbeitet beim selben Arbeitgeber in der Zeit vom 7.4.26 bis 3.2.27 in einem Minijob und danach wieder in Vollzeit. Es ist doch möglich, dass der Arbeitgeber die Pauschalsteuern während des Minijobs mit 2 % übernehmen kann?

  • 02
    RE: Pauschalsteuern bei Beschäftigung während Elternzeit?

    Sehr geehrter Fragsteller,


    ja, die zeitlich aufeinanderfolgende Vollzeit- und geringfügige Beschäftigung ist zulässig und für die geringfügige Tätigkeit kann (anders als bei gleichzeitiger Durchführung) die Pauschalsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG verwendet werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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