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  • 01
    Pauschalierungsmöglichkeit nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG / SV-Frei / Sachbezug Verpflegung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Mitarbeiter aus Betriebsrestaurants unserer Firma haben die Möglichkeit Mahlzeiten unentgeltlich einzunehmen.


    Je geleisteten Arbeitstag wird bei einem Minijobber der Sachbezugswert für 1xMittagessen (derzeit 4,57 € je Mittagessen) im Zuge der Arbeitsstundenerfassung GwV Essen pauschal 25% AG in der Vergütungsabrechnung dokumentiert. Durch die Pauschalversteuerung bleibt der Sachbezugswert sozialversicherungsfrei und für die Minijobgrenze außer Ansatz.


    Diese Pauschalierung gedenken wir auch für sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter*innen anzuwenden und den Sachbezugswert Mittagessen je Anwesenheitstage monatlich mit 25 % durch den AG pauschal zu versteuern, um dadurch die Sachbezugswerte beitragsfrei zu stellen.


    Wird dadurch auch bei sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter*innen Beitragsfreiheit des Sachbezugswertes in der Sozialversicherung begründet?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Pauschalierungsmöglichkeit nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG / SV-Frei / Sachbezug Verpflegung

    Hallo HR-Sozialversicherung,
     
    falls arbeitstägliche Mahlzeiten unentgeltlich gewährt werden oder die Zuzahlung des Arbeitnehmers für eine Mahlzeit den Sachbezugswert nicht erreicht, entsteht ein steuer- und beitragspflichtiger geldwerter Vorteil. Sofern hierbei eine Pauschalversteuerung nach § 40 Abs.2 Einkommensteuergesetz (EStG) möglich ist, löst dies Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus (§ 1 Abs.1 Satz 1 Nr.3 Sozialversicherungsentgeltverordnung). 
     
    Dies gilt sowohl bei geringfügig entlohnten als auch bei versicherungspflichtigen Beschäftigungen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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