Sehr geehrte Damen und Herren,
Mitarbeiter aus Betriebsrestaurants unserer Firma haben die Möglichkeit Mahlzeiten unentgeltlich einzunehmen.
Je geleisteten Arbeitstag wird bei einem Minijobber der Sachbezugswert für 1xMittagessen (derzeit 4,57 € je Mittagessen) im Zuge der Arbeitsstundenerfassung GwV Essen pauschal 25% AG in der Vergütungsabrechnung dokumentiert. Durch die Pauschalversteuerung bleibt der Sachbezugswert sozialversicherungsfrei und für die Minijobgrenze außer Ansatz.
Diese Pauschalierung gedenken wir auch für sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter*innen anzuwenden und den Sachbezugswert Mittagessen je Anwesenheitstage monatlich mit 25 % durch den AG pauschal zu versteuern, um dadurch die Sachbezugswerte beitragsfrei zu stellen.
Ist dieses Vorgehen für sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter*innen nach Anwesenheitstagen steuerrechtlich korrekt und wird dadurch Beitragsfreiheit in der SV begründet?
Vielen Dank.