Guten Tag,
Ein Mitarbeiter erhält ein Jubiläumsgeschenk (wegen Geburtstag) in Höhe von 119 € Brutto. In diesem Fall überschreiten wir die 60 € Freigrenze. Können wir in diesem Fall 50 € als Sachzuwendung nach § 8 Abs. 2 Estg berechnen und nur den Rest in Höhe von 69 € als Jubiläumsgeschenk nach § 37 b Estg pauschalieren?
Danke.