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  • 01
    Pauschalierung nach § 40a Abs. 3 EStG, Landwirtschaft

    Hallo!

    ist es möglich, einen Saisonarbeitnehmer in der Landwirtschaft (Beschäftigung in Deutschland bis zu 8 Monate, SV-pflichtig, keine Fachkraft, Stundenlohn in Höhe des Mindestlohns)

    lohnsteuerlich pauschal mit einem Steuersatz von 5 % zu versteuern?

    Danke!

     

  • 02
    RE: Pauschalierung nach § 40a Abs. 3 EStG, Landwirtschaft

    Sehr geehrter Fragesteller,


    im geschilderten Fall wäre (bei 8 Monaten) die zeitliche Obergrenze nach § 40a Abs. 3 Satz 4 EStG (180 Tage) überschritten und die Pauschalierung deshalb nicht zulässig.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: Pauschalierung nach § 40a Abs. 3 EStG, Landwirtschaft

    Hallo!


    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    In unserem Fall arbeitet der Saisonarbeitnehmer maximal drei Monate. Wäre es unter diesen Voraussetzungen – unter Berücksichtigung der zuvor genannten Bedingungen – möglich, die Lohnsteuer pauschal mit 5 % zu erheben?

    Danke!

     

  • 04
    RE: Pauschalierung nach § 40a Abs. 3 EStG, Landwirtschaft

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für diese Zeitdauer ist die Lohnsteuerpauschalierung nach § 40a Abs. 3 EStG möglich.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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