Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Geschenke über der Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro pro Monat überlässt, dann können diese Beträge gem. § 37b Abs. 1 EstG mit 30% pauschal versteuert werden. Diese pauschal besteuerten Leistungen bleiben aber weiterhin sozialversicherungspflichtig. Frage: Gibt es im Sozialversicherungsrecht auch eine Möglichkeit die Sozialversicherungsbeträge pauschal (ohne Zuordnung an Arbeitnehmer) zu ermitteln und an die Krankenkassen abzuführen? Es macht natürlich keinen Sinn den Mitarbeitern ein Geschenk zu überreichen und im Nachhinein bei der Gehaltsabrechnung nachträglich Sozialversicherungsbeiträge für dieses Geschenk abzuziehen.
Vielen Dank.