Hallo liebes Expertenteam:
Eine Elektrogroßhandlung bietet ihren Kunden eine kostenpflichtige Mitgliedschaft im sogenannten E-Partner Programm an, diese umfasst verschiedene Leistungen und Vorteile für den Betrieb, auch für die Mitarbeitenden . Diese erhalten einen (für ein Jahr gültigen) Code, registrieren sich auf der Plattform und können anschließend über bereitgestellte Links z. B. bei Anbietern wie Adidas, WMF, Apple, Fielmann oder Sky einkaufen. Mithilfe des Codes werden Warenrabatte von beispielsweise 5 % oder auch 10 % gewährt.
Die Nutzung ist anonym. Es ist nicht nachvollziehbar, welcher Mitarbeitende in welchem Umfang Rabatte in Anspruch nimmt.
Ist diese Vorteilsgewährung der Lohnsteuer zu unterwerfen?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung