Guten Morgen liebes Serviceteam,
Ortsvorsteher sind Ehrenbeamte. In der Regel reicht die Minijobgrenze, damit diese keine Beiträge und keine Steuer bezahlen müssen (wenn man den Freibetrag von 250 Euro abzieht).
Jetzt gibt es eine deutliche Erhöhung der Bezüge für Ortsvorsteher. Trotz Freibetrag kommen diese über die Minijobgrenze.
Ist es nach dem Beamtenrecht bzw. dem Arbeitsrecht zulässig, wenn diese auf laufendes Entgelt verzichten, um die Minijobgrenze zu unterschreiten? Warum gelten die Geringfügigkeitsrichtlinien auch für Ehrenbeamte? Danke