Wir wollen unseren zukünftigen Auszubildenden bereits zum 01.05.2026 einstellen und ihm einen Vertrag für eine Orientierungspraktikum anbieten. Die Vergütung für diesen Vertrag soll sich auf 1.250,-€ pro Monat belaufen. Laut Mindestlohnkommission ist ein solches Orientierungspraktikum möglich. Es ist nicht für die Ausbildung vorgeschrieben. Wenn ich das richtig sehr, wäre der Praktikant dann voll SV und Steuerpflichtig. Ist das Richtig? Das Gleiche möchten wir auch unseren dualen Studenten vor Beginn des dualen Studiums anbieten. Ist hier analog vorzugehen? Vielen Dank für eine Rückmeldung.
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01
Orientierungspraktikum vor Ausbildung und dualem Studium - Praktikum nicht vorgeschrieben
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02
RE: Orientierungspraktikum vor Ausbildung und dualem Studium - Praktikum nicht vorgeschrieben
Guten Tag,
bei einem „Orientierungspraktikum“ handelt es sich im sozialversicherungsrechtlichen Sinne um ein „freiwilliges Praktikum“. Dieses ist grundsätzlich wie ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis anzusehen.
Wir stimmen Ihnen zu, dass diese Praktika in allen Zweigen der Sozilaversicherung pflichtig sind, da auch die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Eine Unterscheidung zwischen zukünftigen Auszubildenden oder Dual-Studenten besteht nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam -
03
RE: Orientierungspraktikum vor Ausbildung und dualem Studium - Praktikum nicht vorgeschrieben
Und dann habe ich noch eine Frage. Kann bei einer Befristung des Orientierungspraktikums auf 3 Monate auf die Anwendung des Mindestlohnes verzichtet werden?
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04
RE: Orientierungspraktikum vor Ausbildung und dualem Studium - Praktikum nicht vorgeschrieben
Guten Tag,
Ihre Frage nach der Anwendung des Mindestlohns betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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05
RE: Orientierungspraktikum vor Ausbildung und dualem Studium - Praktikum nicht vorgeschrieben
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Wird ein Orientierungspraktikum auf drei Monate befristet, ist es tatsächlich mindestlohnfrei. Dies folgt aus § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 MiLoG.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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