Seher geehrte Damen und Herren,
eine Person hat seinen Bachelor abgeschlossen und ist in einem Zwischenjahr. Sie beabsichtigt in der Zukunft ein Masterstudium aufzunehmen. Wir wollen ein unbezahltes Praktikum für den Zeitraum von drei Monaten anbieten.
Wir würden Sozialversicherungsfreiheut unterstellen. Ist dies korrekt? Müssen Meldungen abgegeben werden, wenn keine Entgeltzahlung erfolgt?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Gehaltsabrechner