Expertenforum - Orientierungspraktikum unbezahlt zwschen Bachelor und Master

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  • 01
    Orientierungspraktikum unbezahlt zwschen Bachelor und Master

    Seher geehrte Damen und Herren,


    eine Person hat seinen Bachelor abgeschlossen und ist in einem Zwischenjahr. Sie beabsichtigt in der Zukunft ein Masterstudium aufzunehmen. Wir wollen ein unbezahltes Praktikum für den Zeitraum von drei Monaten anbieten.


    Wir würden Sozialversicherungsfreiheut unterstellen. Ist dies korrekt? Müssen Meldungen abgegeben werden, wenn keine Entgeltzahlung erfolgt?


    Vielen Dank!


    Mit freundlichen Grüßen


    Gehaltsabrechner

  • 02
    RE: Orientierungspraktikum unbezahlt zwschen Bachelor und Master

    Guten Tag,
     
    da es sich in Ihrem Fall um ein „Orientierungspraktikum“ (freiwilliges Praktikum) handelt, ist dieses im sozialversicherungsrechtlichen Sinn grundsätzlich wie ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis zu beurteilen.
     
    Personen, die ein freiwilliges Praktikum ohne Entgeltzahlung absolvieren, sind für dieses „Praktikum“ komplett sozialversicherungsfrei zu beurteilen. Für solche Praktikanten wären somit weder Sozialversicherungsmeldungen (auch keine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ für den Bereich der Unfallversicherung) zu übermitteln, noch Beiträge abzuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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