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  • 01
    Orientierungspraktikum mit Aufwandsentschädigung neben Minijob, anschließende Vollzeitbeschäftigung und Ausbildung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    es geht um eine Schulabgängerin mit Abitur. Sie absolviert gerade ein einwöchiges Orientierungspraktikum, wofür ihr eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 150 € gezahlt werden soll laut Praktikumsvertrag. Nebenbei übt sie bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügige Beschäftigung aus.

    Nach dem Praktikum soll sie bis zum Beginn einer Ausbildung Vollzeit mit 40 Stunden pro Woche angestellt werden.

    Meine Frage: wie ist hier das Praktikum mit der Aufwandsentschädigung zu beurteilen? Geringfügige Beschäftigung? (soweit das Entgelt beim anderen Arbeitgeber die Höchstgrenze insgesamt nicht überschreitet) Falls ein Minijob in Frage kommt: Wie muss das Praktikum beurteilt werden, wenn das Entgelt für den Minijob beim anderen Arbeitgeber bereits ausgeschöpft ist?

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort im Vorraus

    Mit freundlichen Grüßen

    S. Rodekirch

  • 02
    RE: Orientierungspraktikum mit Aufwandsentschädigung neben Minijob, anschließende Vollzeitbeschäftigung und Ausbildung

    Guten Tag,
     
    ein „Orientierungspraktikum“ (freiwilliges Praktikum) ist im sozialversicherungsrechtlichen Sinn grundsätzlich wie ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis zu beurteilen.
     
    Da im Anschluss an das Praktikum eine Ausbildung beginnt, ist eine kurzfristige Beschäftigung nicht möglich.
     
    Liegen mehrere Minijobs ohne eine versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung vor, werden die Entgelte aus den Beschäftigungen addiert und führen bei Überschreitung der 603,00 Euro-Grenze zur Versicherungspflicht in beiden Beschäftigungen.
     
    In Ihrem Fall ist also entscheidend, wie hoch die Entgelte der Beschäftigungen sind. Liegen die Entgelte aus beiden Beschäftigungen zusammen addiert unter 603,00 EUR handelt es sich um zwei geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Werden die 603,00 EUR aber überschritten, sind beide Beschäftigungen versicherungspflichtig.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Orientierungspraktikum mit Aufwandsentschädigung neben Minijob, anschließende Vollzeitbeschäftigung und Ausbildung

    Ganz herzlichen Dank für die Antwort

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