Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um eine Schulabgängerin mit Abitur. Sie absolviert gerade ein einwöchiges Orientierungspraktikum, wofür ihr eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 150 € gezahlt werden soll laut Praktikumsvertrag. Nebenbei übt sie bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügige Beschäftigung aus.
Nach dem Praktikum soll sie bis zum Beginn einer Ausbildung Vollzeit mit 40 Stunden pro Woche angestellt werden.
Meine Frage: wie ist hier das Praktikum mit der Aufwandsentschädigung zu beurteilen? Geringfügige Beschäftigung? (soweit das Entgelt beim anderen Arbeitgeber die Höchstgrenze insgesamt nicht überschreitet) Falls ein Minijob in Frage kommt: Wie muss das Praktikum beurteilt werden, wenn das Entgelt für den Minijob beim anderen Arbeitgeber bereits ausgeschöpft ist?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort im Vorraus
Mit freundlichen Grüßen
S. Rodekirch