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  • 01
    Online AUs

    Hallo liebes Team,

    wie erkennt man eine Online-AU ohne Videosprechstunde oder telefonischem Kontakt? Kann der Arbeitgeber mit den Arbeitnehmern eine grundsätzliche, Vorstellung beim Arzt vereinbaren?

  • 02
    RE: Online AUs

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Allein an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lässt sich der fehlende Arztkontakt nicht erkennen. Sie müssten anhand des Ausstellers zurückverfolgen, ob der „Anbieter“ die Erteilung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch ohne Arztkontakt anbietet. Sollte dies der Fall sein, können Sie meines Erachtens gegenüber dem Mitarbeiter die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifeln. Es ist dann Sache des Mitarbeiters nachzuweisen, dass tatsächlich der Arztkontakt stattgefunden hat.


    Eine vertragliche Vereinbarung, wonach sich der Mitarbeiter verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur nach entsprechendem persönlichen Kontakt zum Arzt ausstellen zu lassen, ist meines Erachtens zulässig. Denkbar wäre eine Unwirksamkeit gemäß § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB wegen einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers. Allerdings sehe ich keine unangemessene Benachteiligung, weil der Mitarbeiter nach wie vor die Möglichkeit hat, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die persönliche Vorstellung beim behandelnden Arzt zu erlangen. Es entfällt für den Mitarbeiter nur ein einfacherer Weg für die Erlangung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.


    Unabhängig von dieser vertraglichen Regelung bleibt aber auch in dieser Konstellation wiederum das Problem der „Nachweisbarkeit“ bestehen. Sie können anhand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wiederum nicht erkennen, ob sich der Mitarbeiter beim behandelnden Arzt tatsächlich persönlich vorgestellt hat oder die Krankschreibung nur im Rahmen einer vom Arzt angebotenen Videosprechstunde oder auf ein Telefonat hin erlangt hat.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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