Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben seit dem 10.06.2025 einen österreichischen Praktikanten in unserem Betrieb eingestellt. Dieser hat laut seiner Schule (Land-und Forstwirtschaftliche Fachschule Grottendorf, Krottendorferstraße 110, 8052 Graz) zwischen dem Ende des 2. Jahrgangs und Beginn des 3. Jahrgangs ein 16-wöchiges Fremdpraktikum vorgeschrieben.
Nun ist die Frage ob dieses Praktikum auch in Deutschland als vorgeschrieben gilt und wie ich ihn anmelden muss. Bei der Minijobzentrale habe ich bereits angerufen und diese meinten ich darf ihn weder als kurzfristig noch als geringfügig Beschäftigten anmelden. Laut Praktikumsvertrag muss ich die Pflichtbeiträge bei seiner österreichischen Krankenkasse (OEGK) melden. Dies habe ich bereits über ELDA versucht, aber es ist mir missglückt und bisher konnte mir auch noch niemand Auskunft geben.
Haben Sie so einen Fall schon einmal gehabt und was muss ich jetzt tun?
Falls Sie das Info-/Merkblatt zur Fremdpraxis der Schule benötigen, kann ich Ihnen dieses auch gern noch zuschicken.
Danke schon mal für Ihre Antwort!
Viele Grüße
Sara Krauß