Ein Arbeitnehmer hat neben einer Abfindung vor dem Arbeitsgericht auch die Weiternutzung des Firmenfahrzeugs über das Beschäftigungsende hinaus bis zum Ende des Leasingvertrags zugesprochen bekommen. Dabei trägt er die Betriebskosten und der Arbeitgeber die Leasingrate.
Wie ist das in der Lohnabrechnung abzubilden? Abrechnung geldwerter Vorteil mal die Monate ab Ende des Beschäftigungsverhältnisses bis zum Ende des Leasingvertrags? Sind die Monate der privaten Nutzung nach dem Beschäftigungsende bis Ende des Leasingvertrags überhaupt Entgelt und damit zu besteuern?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Einschätzung.