Arbeitnehmer leistet mehr Stunden als die vereinbarte Arbeitszeit, die Stunden werden im jeweiligen Monat ausbezahlt, aber ohne Überstundenzuschlag.
Kann der nicht ausbezahlte Überstundenzuschlag im Bauhauptgewerbe zu einem Phantomproblem bei einer Sozialversicherungsprüfung werden?
vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung