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  • 01
    Nicht genommene Elternzeit vom 1. Kind auf die Zeit nach der Elternzeit vom 2. Kind übertragen - genaue tageweise Ermittlung?

    Folgende Konstellation:


    1. Kind einer Mitarbeiterin wird am 07.03.2021 geboren.

    An den Mutterschutz nach der Geburt schließt sich unmittelbar bis zum 28.12.2023 eine Elternzeit an.

    Ab 29.12.2023 Beginn Mutterschutz für 2. Kind.

    2. Kind dieser Mitarbeiterin wird am 14.02.2024 geboren

    Vom 14.02.2024 bis 13.02.2027 Elternzeit für 2. Kind


    Die für das 1. Kind nicht genommene Elternzeit soll sich unmittelbar an das Elternzeit-Ende für das 2. Kind anschließen.


    Ist nachfolgende Ermittlung der Anzahl der möglichen Elternzeit-Tage ab 14.02.2027 richtig?


    Maximale Elternzeit für 1. Kind: 07.03.2021 bis 06.03.2024.

    Von diesem Zeitraum bisher nicht genommene Elternzeit: 29.12.2023 bis 06.03.2024 = 69 Kalendertage (3+31+29+6). Ab 14.02.2027 können also maximal 69 Kalendertage Elternzeit (für das 1. Kind) genommen werden?


    Vielen Dank für eine Hilfestellung!

  • 02
    RE: Nicht genommene Elternzeit vom 1. Kind auf die Zeit nach der Elternzeit vom 2. Kind übertragen - genaue tageweise Ermittlung?

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
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    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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