Sehr geehrte Damen und Herren,
die Dienstwagenbesteuerung wird für Elektro-Fahrzeuge erweitert. Das heißt konkret: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Elektro-Firmenwagen auch privat nutzen, versteuern diesen Vorteil vergünstigt. Dies gilt bislang nur, wenn das Auto nach dem sogenannten Bruttolistenpreis höchstens 70.000 Euro kostet. Dieser Betrag wird nun auf 95.000 Euro angehoben. Die neue Höchstgrenze gilt für Firmenwagen, die ab Juli 2024 angeschafft werden beziehungsweise wurden.
Können Sie uns mitteilen ob dieses Gesetz bereits verabschiedet wurde und Arbeitgeber in die Umsetzung gehen können?
Wird diese Regelung auch für reine Heimfahrtgenehmigung für die Versteuerung der Entfernungskilometer zwischen Wohnort und Dienstsitz gelten?
Sofern Mitarbeitende einen neu zugelassenen Dienstwagen ab Juli 2024 mit einem BLP zwischen 70.000 EUR und 95.000 EUR fahren, dann vermindert sich die geldwerten Vorteile für die Privatfahrten (1%-Versteuerung) sowie die Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnort und Dienstsitz (0,03 & oder 0,002%-Methode). Ab wann darf der verminderte GwV angesetzt werden, sofern der DW bereits vor 01.01.2024 genutzt wurde. Erst ab 01.01.2024 oder davor?
Sofern vor 01.01.2024 hätte dies zur Folge das die Verminderung des GwV eine Korrektur der Steuer im Jahr 2024 vornimmt. Verstehen wir das korrekt?
Vielen Dank.