Am 8.9. startete ein neuer Werkstudent. Während der Semesterferien - 8.9.-30.9.25 - arbeitet er zeitlich befristet 40 Std/Woche. Ab 1.10. (Semesterbeginn) wird er max 19 Std/Woche arbeiten, da er auch noch einen Minijob mit 1 Std/Woche hat.
Für die Beachtung der 26-Wochen-Regelung, weil größer 20 Std/Woche vom 8.9.-30.9.25, habe ich zwei Fragen:
1. Der zu beurteilende Zeitraum für die 26-Wo-Regelung ist vom 30.9.25 bis rückwirkend 1.10.24, richtig so?
2. Muss ich auch ein duales Studium beachten, welches in diesen Zeitraum fällt und bei einem anderen Arbeitgeber absolviert wurde? Das duale Studium war laut Bescheinigung vom 1.9.23-31.1.25.
Danke für eine Rückantwort.