Guten Tag,
wir haben im Unternehmen einen Neueintritt zum 01.09.2024 in Vollzeit 38 Std./Woche
Mit seinem prognostizierten vorausschauenden Gehalt für die nächsten 12 Monate unterschreitet er die Jahresarbeitsentgeltgrenze. (67.500€)
Somit wäre die SV-Schlüsselung 1,1,1,1 (KV/PV pflichtig)
In seinem Lebenslauf gibt er an, dass er weiterhin ab dem 01.09.2024 parallel als Gesellschafter Geschäftsführer seiner eigenen GmbH tätig ist. Wir gehen davon aus, dass er dort sv-frei ist. Lassen wir uns aber noch bestätigen.
Können Sie uns kurz bestätigen, dass diese "Bezüge" nicht für die JAEG Prüfung herangezogen werden dürfen?
Hintergrund:
Der neue Kollege hat auf dem Personalfragebogen angegeben, dass er aktuell privat krankenversichert ist.
Eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit dürfte aufgrund der Arbeitszeit 38 Std Woche und Jahresgehalt ~ 67.500€ bei uns auch ausgeschlossen sein.
Vielen Dank f. eine Rückmeldung