Liebes Experten-Team,
wir haben mal wieder ein Thema bei dem wir Ihre Hilfe benötigen würden.
Und zwar haben wir immer öfter neue Mitarbeiter, die sofort bei Aufnahme der Tätigkeit in unserem Unternehmen, passive Elternzeit beantragen und mit dieser passiver Elternzeit starten. Das heißt, es erfolgt überhaupt kein Arbeitsantritt in dem Sinn, dass Entgelt fließt. Jetzt unsere Frage, müssen wir diese Mitarbeiter ganz normal in der Sozialversicherung anmelden? Wenn ja, mit welchem Sozialversicherungsschlüssel? Was müssen wir sonst noch beachten?
Vielen Dank und viele Grüße
M. Sering