Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung unserer Minijobber berücksichtigen wir das laufende Entgelt sowie die tarifliche Sparkassensonderzahlung (Weihnachtsgeld), die im November eines Jahres ausgezahlt wird. In Summe übersteigt die Jahresentgeltgrenze nicht 6.240 Euro.
Jedoch übersteigt der Minijobber im November mit der tariflichen Sparkassensonderzahlung die monatliche Entgeltgrenze von 1.040 Euro.
Liegt für die betroffenen Mitarbeiter trotz der Überschreitung im November weiterhin ein versicherungsfreier Minijob vor, weil die Jahresentgeltgrenze nicht überschritten wird?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Gruß
Steffen Droll