Liebes Team,
eine privat Versicherte erhält netto 5.142,90 € ausgezahlt (inkl. 273,14 € Zuschuss zur privaten KV/PV). Das Lohnprogramm DATEV weist bei der Berechnungsgrundlage des Zuschusses des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld aber nun ein Nettoentgelt i.H.v. 4.596,63 € aus (also 2x 273,14 € abgezogen AG-Anteil + AN-Anteil), stellt die privat Versicherte also einer gesetzlich Versicherten gleich und bekommt darauf berechnet auch nur den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Das heißt, bei der Arbeitnehmerin sind als Nettoentgelt alle Arbeitnehmeranteile in allen Versicherungszweigen abgezogen worden (KV,PV,RV,AV), zahlt aber selbst den vollen Beitrag an die private KV weiter. Ist das richtig so, dass ich als Nettoentgelt nur die 4.596,63 € ansetze und gibt es da eine Rechtsgrundlage, die ich der Arbeitnehmerin mitteilen kann, warum wir genau so rechnen wie bei einer gesetzlich Versicherten?
Danke
Torsten Kalb