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  • 01
    Netto-Hochrechnung / Einmalbezug

    Hallo Zusammen,

    ich habe bei entsprechender Recherche gelesen, dass die Übernahme der Steuern + Sozialbeiträgen bei Netto-Hochrechnungen nochmals einen geldwerten Vorteil beim MA auslöst.

    Nun stellt sich die Frage, wie mit einer Netto-Vereinbarung (hier Netto-Zahlung einer Prämie 300 Euro Netto) umgegangen wird.

    Unsere Software rechnet auf ein Brutto hoch, z.b. 634 Euro brutto ergibt Netto 300 Euro.

    Die Differenz ist die SV + Steuer auf Brutto 634 Euro.

    Ist nun auf das Brutto 634 Euro nochmals ein geldwerter Vorteil für SV + Steuer zu berücksichtigen, von dem dann nochmals Steuer+SV berechnet wird? Ich gehe NICHT davon aus.

    Danke für eine Erläuterung,

    VG

    TOM_MGG

  • 02
    RE: Netto-Hochrechnung / Einmalbezug

    Sehr geehrter Fragesteller,


    im geschilderten Beispielsfall ist eine Bruttovergütung (nach Fragestellung: EUR 634) anzusetzen, die nach den gesetzlichen Abzügen den zugesagten Nettobetrag (nach Fragestellung: EUR 300) ergibt.


    Die Vorgaben der Finanzverwaltung zu Nettolohn-Absprachen finden sich in LStR 39b. 9 und LStH 39b. 9 . Hinweise zu Nettogratifikationen (z.B. Prämien) enthält LStR 39b. 9 (2).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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