Sehr geehrte Damen und Herren,
wir überlassen unseren Mitarbeitern jeden Monat digitale Gutscheine im Rahmen der 50 Euro Sachbezugsgrenze. Alle gesetzlichen Voraussetzungen sind dafür eingehalten.
Für die Einrichtung des Online-Zugangs fallen für den Arbeigeber einmalig ca. 1.000 Euro an Kosten an.
Weiterhin entstehen Kosten für die Beschaffung der Karte pro Mitarbeiter einmalig 7 Euro.
Frage: Müssen diese Kosten ebenfalls in die 50 Euro Freigrenze eingerechnet werden? Und falls ja, wie müssen die 1.000 Euro aufgeteilt werden? (Der Vertrag hat eine unbestimmte Laufzeit).
Vielen Dank.