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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Nebenkosten bei Sachbezug.

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir überlassen unseren Mitarbeitern jeden Monat digitale Gutscheine im Rahmen der 50 Euro Sachbezugsgrenze. Alle gesetzlichen Voraussetzungen sind dafür eingehalten.


    Für die Einrichtung des Online-Zugangs fallen für den Arbeigeber einmalig ca. 1.000 Euro an Kosten an.


    Weiterhin entstehen Kosten für die Beschaffung der Karte pro Mitarbeiter einmalig 7 Euro.


    Frage: Müssen diese Kosten ebenfalls in die 50 Euro Freigrenze eingerechnet werden? Und falls ja, wie müssen die 1.000 Euro aufgeteilt werden? (Der Vertrag hat eine unbestimmte Laufzeit).

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Nebenkosten bei Sachbezug.

    Sehr geehrter Fragesteller,


    nach Auffassung der Finanzverwaltung gehören die beim Arbeitgeber entstehenden Nebenkosten für die Nutzung entsprechender Bonus-Systeme nicht zum geldwerten Vorteil der Arbeitnehmer, sind also betraglich nicht zu berücksichtigen (BMF vom 15.03.2022 (BStBl I S. 242) IV C 5 – S 2334/19/10007 :007 – 2022/0274667, Textziffer 3 am Ende).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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