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  • 01
    Nebengewerbe

    Ich befinde mich zur Zeit, bis 08//26 in Elternzeit und war vorher Berufstätig. Nun möchte ich während der Elternzeit ein Nebengewerbe durchführen, muss ich mich dafür zur Krankenversicherung anmelden oder bin ich weiter über die Elternzeit versichert?

  • 02
    RE: Nebengewerbe

    Hallo CaBa,

    nach § 5 Abs. 5 Sozialgesetzbuch (SGB) V sind grundsätzlich krankenversicherungspflichtige Personen dann nicht versicherungspflichtig, wenn sie hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind.
     
    Sofern in Ihrem Sachverhalt mit Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit während der Elternzeit lediglich in einem geringen Umfang ausübt wird, ist durch die zuständige Krankenkasse zu prüfen, ob diese Tätigkeit „haupt- oder nebenberuflich“ durchgeführt wird.
     
    Daher empfehlen wir Ihnen, direkt mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um die Frage der haupt- bzw. nebenberuflichen Selbstständigkeit und damit auch den weiteren Krankenversicherungsschutz verbindlich zu klären.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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