Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Nebenbeschäftigung in Gleitzone abrechnen bei gleichzeitiger Hauptberuflichen Selbstständigkeit

    Eine Teilzeitbeschäftigung begann in 08-2025 mit 1111 ohne Kenntnis einer vorliegenden Selbstständigen Tätigkeit. Jedoch wurde eine private Krankenversicherung angegeben. Nach langem Hin und Her, stellte sich heraus, dass der Mitarbeiter auch selbstständig ist. Die Krankenkasse, bei der die Versicherung seiner Zeit angemeldet wurde, hatte später mitgeteilt, dass die Mitarbeiter nicht bekannt sei und die Versicherungsunterlagen zugesendet. Die Prüfung ergab jetzt einen hauptberufliche selbstständige Tätigkeit und gleichzeitig die Aufforderung die Anmeldung in 0110 zu berichtigen.

    Ein Anspruch auf Beitragszuschuss zur priv. KV und PV besteht nicht.

    Die Frage die sich jetzt noch stellt, ist bisher wurde die Beschäftigung nach Gleitzone abgerechnet, da das Entgelt aus der Beschäftigung mit 1131 € in 2025 und jetzt mit 1218 € unter 2000 € also in der Gleitzone liegt.

    Ich bedanke mich im Voraus für Ihrer Unterstützung und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen

    Anja Decker

  • 02
    RE: Nebenbeschäftigung in Gleitzone abrechnen bei gleichzeitiger Hauptberuflichen Selbstständigkeit

    Sehr geehrte Frau Decker,
     
    die Meldung in der Beitragsgruppe 0110 hat keine Auswirkung auf die Anwendung des Übergangsbereich. Dieser ist bei regelmäßigem Entgelt im Bereich zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro in diesem Sachverhalt anzuwenden. Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit werden nicht angerechnet.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.