Liebe Experten,
ein Landwirt hat eine nebenberufliche Tätigkeit (Midijob) in einem Unternehmen, welches im Weinbau tätig ist aufgenommen. Die Beschäftigung ist auf ein Jahr befristet.
Der Arbeitnehmer ist bei der SVLFG (landwirtschaftliche Krankenkasse) versichert.
Welcher Personen- und Beitragsgruppenschlüssel ist zu verwenden. Nach Rücksprache mit der SVLFG ist der Mitarbeiter dort nicht anzumelden. Müssen Beiträge für RV/AV und Umlage an eine andere Kasse abgeführt werden? Wenn ja, kann der Arbeitgeber die Kasse selbst wählen? Der Arbeitnehmer muss offensichtlich seine KV-Beiträge direkt an die SVLFG zahlen. Hat der Arbeitnehmer hier einen Anspruch auf Zuschuss KV/PV (wie bei einer Privatversicherung)?
Vorab ganz herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!