Expertenforum - Nebenberufliche selbständige Tätigkeit als Freiberufler

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  • 01
    Nebenberufliche selbständige Tätigkeit als Freiberufler

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    -Welche Sozialversicherungsbeiträge müssen bei einer nebenberuflichen Tätigkeit als Freiberufler bezahlt werden?


    - Wie werden diese Beiträge berechnet?


    - Welchen Einfluss hat es wenn man im Hauptberuf bei der freien Heilfürsorge versichert ist?


    Für die Beantwortung wäre ich Ihnen sehr dankbar.


    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Nebenberufliche selbständige Tätigkeit als Freiberufler

    Sehr geehrter Herr Tewelde,
     
    der Tatbestand einer Selbstständigkeit neben einem Beschäftigungsverhältnis hat nur dann Auswirkungen auf die Krankenversicherung und mittelbar damit auch auf die Pflegeversicherung wenn sie hautberuflich ausgeübt wird.
    Auf die Renten- und Arbeitslosenversicherung hat die selbstständige Tätigkeit keine Auswirkung.
     
    Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit besteht in der Beschäftigung Sozialversicherungspflicht zu allen Zweigen. Die Beiträge berechnen sich in diesen Fällen aus dem Arbeitsentgelt der Beschäftigung.
     
    Sofern es sich in Ihrem Beispiel um einen freiwillig Krankenversicherten handelt, richtet sich der Krankenversicherungsbeitrag nach den beitragspflichtige Einnahmen der Versicherten. Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen. Neben dem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit (Arbeitseinkommen), sind daher auch andere Einnahmen, wie z. B. Arbeitsentgelt, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Kapitalerträge, zu berücksichtigen. Als monatlichen Mindestbetrag der Grundlage zur Beitragsberechnung (beitragspflichtige Einnahme) legt § 240 Abs. 4 SGB V für 2023 1.131,67 Euro fest.
     
    Welchen Einfluss eine selbstständige Tätigkeit auf den Anspruch auf freie Heilfürsorge hat, kann im Rahmen dieses Forums nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die entsprechende durchführende Stelle der Heilfürsorge.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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