Liebes Expertenteam,
ist es ein geldwerter Vorteil für einen Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nachzahlen muss, die ursprünglich anteilig vom Arbeitnehmer zu tragen gewesen wären, aber aufgrund der dreimonatigen Korrekturgrenze nicht mehr von ihm eingefordert werden dürfen?
Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Personal 1234