Expertenforum - Nachzahlung Urlaubsabgeltung Vorjahre

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  • 01
    Nachzahlung Urlaubsabgeltung Vorjahre

    Guten Tag,


    wir haben folgendes abzurechnen:


    Mitarbeiterin, geb. 11.10.1960, ist seit 28.12.2023 durchgängig ohne Bezüge im Krankengeld/krank.


    Ab 01.03.2025 bekommt sie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Austritt aus der Firma ist der 28.02.2025.


    Für 2023 sind EUR 1.005,73, für 2024 EUR 2.320,92 und für 2025 EUR 386,82 offen als Urlaubsabgeltung. Für 2023 sind noch EUR 186,44 Überstunden offen.


    Bei der Abrechnung der Jahre 2024 und 2025 - 2023 ist in 2024 enthalten da zu lange zurück -

    im Februar 2025, wird keinerlei Lohnsteuer vom Lohnprogramm abgezogen. Weder für 2025 noch für 2024. Geschlüsselt ist alles als sonstiger Bezug, die Unterbrechung bis 28.02.25 Krankheit steht im Lohnprogramm.

    Kann das sein das hier keinerlei Lohnsteuer für 2023-2025 anfallen, wegen der Unterbrechung?

    Ich bin mir da nicht sicher, für welches Jahr noch Lohnsteuer zu zahlen ist.

    In 2023 hat sie ein Steuerbrutto von EUR 26.456,52. In 2024 und 2025 bisher EUR 0,00.

    Für welchen Zeitraum müssen wir hier noch Lohnsteuer abführen?



    Danke für Ihre Mühe.


    Gruss


    Markus Vecek

  • 02
    RE: Nachzahlung Urlaubsabgeltung Vorjahre

    Sehr geehrter Fragesteller,


    sämtliche Beträge sind im Monat der Auszahlung (Zufluss) als sonstiger Bezug zu erfassen. Lohnsteuer entsteht also "nur" und ausschließlich für das Jahr 2025, nicht mehr nachträglich für die Jahre 2023 und 2024.


    Da die Gesamteinkünfte 2025 offenbar unter dem Grundfreibetrag verbleiben, werden vom Lohnprogramm keine Abzüge ermittelt. Dies dürfte sich jedoch ändern bei Abrechnung (korrekt) unter Abruf der individuellen Lohnsteuermerkmale. Wegen der laufenden Altersrente wird die Lohnsteuer dann mit Steuerklasse 6 erhoben.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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