Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs muss ein Teil des Lohnes (hier Lohnfortzahlung wegen Erkrankung) für das Vorjahr nachgezahlt werden. Der Mitarbeiter ist zum 30.09.2024 ausgeschieden. Kann der Betrag in 2025 abgerechnet werden, aufgrund 0 SV-Tage werden keine SV-Beiträge angesetzt? Vielen Dank für die Rückantwort.