Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Nachzahlung nach Austritt im Vorjahr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs muss ein Teil des Lohnes (hier Lohnfortzahlung wegen Erkrankung) für das Vorjahr nachgezahlt werden. Der Mitarbeiter ist zum 30.09.2024 ausgeschieden. Kann der Betrag in 2025 abgerechnet werden, aufgrund 0 SV-Tage werden keine SV-Beiträge angesetzt? Vielen Dank für die Rückantwort.

  • 02
    RE: Nachzahlung nach Austritt im Vorjahr

    Guten Tag,
     
    Zahlungen zur Abgeltung vertraglicher Ansprüche, die der Arbeitnehmer bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Beschäftigung erworben hat (z. B. Nachzahlung von Arbeitslohn sowie Urlaubsabgeltungen) sind als Arbeitsentgelt dem beendeten Beschäftigungsverhältnis zuzuordnen.
     
    Laut Ihrer Sachverhaltsschilderung muss Lohn an den ehemaligen Mitarbeiter nachgezahlt werden. Arbeitslohn stellt laufendes Arbeitsentgelt dar. Dieses richtet sich in der Sozialversicherung grundsätzlich nach dem Entstehungsprinzip.

    Dies bedeutet, dass prinzipiell Beiträge zur Sozialversicherung bereits dann abzuführen sind, wenn der Anspruch auf das Arbeitsentgelt entstanden ist. Auf die tatsächliche Auszahlung des Arbeitsentgelts kommt es grundsätzlich nicht an. Eine Abrechnung als Einmalzahlung ist nicht zulässig. Die Nachzahlung muss dem entsprechenden Monat zugeordnet werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.