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  • 01
    Nachzahlung Einmalzahlung nach Austritt im Übernächsten Jahr

    Ein zum 31.07.2024 ausgeschiedener Mitarbeiter erhält aufgrund einer gütlichen Einigung eine Sonderzahlung im März 2026 ausgezahlt.

    Er muss im März mit einem aktuellen Abrechnungszeitraum angelegt werden, da das Lohnprogramm nicht mehr in 2024 rückwirkend abrechnet. Ich habe die Auskunft bekommen, dass die Sonderzahlung zwar prinzipiell sv-pflichtig als Einmalzahlung ist, aber aufgrund der Märzklausel de facto sv-frei bleibt, weil im Vorjahr ja kein laufendes Entgelt bezogen wurde. Ist dies so korrekt? Danke für Ihre Antwort.

  • 02
    RE: Nachzahlung Einmalzahlung nach Austritt im Übernächsten Jahr

    Guten Tag,
     
    Einmalzahlungen werden für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge dem Abrechnungsmonat zugeordnet, in dem sie ausbezahlt werden. Auf die Fälligkeit der Zuwendung kommt es dabei nicht an.
     
    Wird eine Einmalzahlung während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses gezahlt, ist sie dem Monat der Auszahlung zuzuordnen. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung oder bei Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird, ist dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist ( §23a Abs. 2 SGB  IV).
     
    Bei der Auszahlung einer Einmalzahlung in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.03. erfolgt die Zuordnung im Rahmen der „Märzklausel“ zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres.
     
    Die Einmalzahlung ist in Ihrem Sachverhalt dem Monat März zuzuordnen, somit greift die Märzklausel und die Zahlung ist dem Vorjahr zuzuordnen. Da im kompletten Kalenderjahr 2025 jedoch keine SV-Tage vorlagen, bleibt die Auszahlung beitragsfrei.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Nachzahlung Einmalzahlung nach Austritt im Übernächsten Jahr

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort, ich habe noch eine Nachfrage:

    Wenn ich die Einmalzahlung als steuerpflichtigen und sv-freien Betrag in die Gehaltsabrechnung einstelle, meldet mein Lohnprogramm, dass keine An- und Abmeldung für den Abrechnungsmonat erstellt werden wird, da kein sv-pflichtiges Entgelt und keine Fehlzeit vorliegt. Ist dies richtig?


    Danke für Ihre Antwort

     

  • 04
    RE: Nachzahlung Einmalzahlung nach Austritt im Übernächsten Jahr

    Guten Tag,
     
    das Lohnprogramm reagiert richtig, da kein SV-pflichtiges Entgelt vorliegt, sind keine Meldebewegungen vorzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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