ab dem 01.01.2026 wird die Nachweispflicht für Geburtsurkunden etc. von der zuvor geltenden Drei-Monats-Frist auf eine Sechs-Monats-Frist erhöht. In diesem Zusammenhang haben wir eine Frage:
Wir haben in 11/2025 erfahren, dass ein Mitarbeiter ein Stiefkind hat, welches uns bislang nicht gemeldet wurde (keine Übermittlung durch das DaBPV-Verfahren). Das Stiefkind lebt seit 2022 im Haushalt der betreffenden Person, alle weiteren Informationen (Heiratsurkunde etc.) wurden erbracht.
Wie weit in die Vergangenheit dürfen wir das Stiefkind nun berücksichtigen? Gilt hier noch die Drei-Monats-Frist?
Grüße