Expertenforum - Nachweispflicht Entgeltfortzahlungsgesetz

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Werktagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Fragen zum Jahreswechsel
Zum Jahresbeginn 2021 und auch schon im Herbst 2020 stehen wieder zahlreiche Neuerungen in der Sozialversicherung auf dem Programm. Darüber informieren wir bereits ab September in einem Themenspezial. Für Fragen zu den einzelnen Themen haben wir ein spezielles Expertenforum Jahreswechsel eingerichtet.
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01
Nachweispflicht Entgeltfortzahlungsgesetz
§ 5 (1) EFZG
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen...
Für so genannte Kurzerkrankungen "Karenztage" entfällt für bis zu 3 Tage die Nachweispflicht. Wie verhält es sich allerdings, wenn der Arbeitnehmer zunächst davon ausgeht, dass seine Arbeitsunfähigkeit nicht länger als 3 Tage andauern wird und deshalb nicht zum Arzt geht, er aber anschließend weiterhin arbeitsunfähig bleibt und der Arzt ihn nicht rückwirkend ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeit attestiert. Bleibt für die ersten Tage die Entgeltfortzahlungspflicht bestehen oder verstößt der Arbeitnehmer damit gegen die Nachweispflicht des Entgeltfortzahlungsgesetzes? -
02
RE: Nachweispflicht Entgeltfortzahlungsgesetz
Guten Tag,
der gesamte Komplex der Entgeltfortzahlung ist arbeitsrechtlicher Natur. Wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums zu arbeitsrechtlichen Fragen keine Stellungnahme abgeben können. Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeberverband, der zuständigen Kammer (Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer) oder von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Mit freundlichen Grüßen
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