Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin hat eine Pfändung mit einem minderjährigen Kind (13 Jahre). Können wir dieses Kind immer als unterhaltsberechtigt annehmen oder benötigen wir hierzu irgendwelche Zahlungsnachweise? Im Pfändungsbeschluss gab es zu den unterhaltsberechtigten Personen keine besonderen Hinweise. Können Sie bitte angeben, wo ich die Regelung dazu nachlesen kann?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.