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  • 01
    Nachweise der Unterhaltszahlung bei Pfändung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine Mitarbeiterin hat eine Pfändung mit einem minderjährigen Kind (13 Jahre). Können wir dieses Kind immer als unterhaltsberechtigt annehmen oder benötigen wir hierzu irgendwelche Zahlungsnachweise? Im Pfändungsbeschluss gab es zu den unterhaltsberechtigten Personen keine besonderen Hinweise. Können Sie bitte angeben, wo ich die Regelung dazu nachlesen kann?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  • 02
    RE: Nachweise der Unterhaltszahlung bei Pfändung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Empfehlenswert ist, dass Sie sich vom Arbeitnehmer zunächst schriftlich mitteilen lassen, wie vielen Personen er auf gesetzlicher Grundlage zu leisten verpflichtet ist und auch tatsächlich leistet. Sollte das 13-jährige Kind mit dem Arbeitnehmer in einem Haushalt leben, sind weitere Nachweise nicht erforderlich.


    Um eine etwaige Haftung für die unzutreffende Berücksichtigung von Unterhaltspflichten zu vermeiden, können Sie die Berechnung des pfändbaren Vergütungsbestandteils auch gegenüber dem Gläubiger und dem Arbeitnehmer mitteilen. Sollte kein Widerspruch erfolgen, können jedenfalls keine Haftungsansprüche gegen Sie als Drittschuldner geltend gemacht werden.


    Für weitere Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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