Guten Tag,
durch das digitale Meldeverfahren habe ich bei einem Mitarbeitenden nur ein anrechenbares Kind zurückgemeldet bekommen-er hat aber noch ein Stiefkind unter 25 Jahren. Als Belege liegen mir nun die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde vor (bei Eheschließung war das Kind erst 5 Jahre alt, also waren die Altersgrenzen für die Familienversicherung nicht überschritten). Zudem sind über Elstam 1,5 Kinderfreibeträge gemeldet. Benötige ich zwingend noch eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt? Aktuell lebt das Kind nicht mehr im Haushalt, weil es studiert. Reicht dann ein Nachweis, dass das Kind mal im Haushalt gelebt hat (oder reichen die Elstam-Daten als Nachweis)?
Besten Dank bereits für eine Rückmeldung.