Guten Tag,
eine Mitarbeiterin hat seit dem 27.01.2025 ein Pflegekind in Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII aufgenommen. Die entsprechende Bescheinigung über die Vollzeitpflege sowie eine Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt liegen uns vor. Diese Nachweise sind uns am heutigen Tag zugegangen. Ab wann kann ich das Pflegekind nun für die Beiträge zur PV berücksichtigen (ab dem 27.01.2025 oder mit Zugang des Nachweises (heute)?
Besten Dank bereits für eine Rückmeldung.